Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltrisiken

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum 1. Januar 2023 hat der deutsche
Gesetzgeber einen wichtigen Schritt in Richtung eines einheitlichen Standards zum Schutz der
Menschen und Umwelt gemacht.
Fraport begrüßt daher ausdrücklich das politische Bekenntnis zur Erweiterung dieses Schutzes auf die globalen Lieferketten deutscher Unternehmen. Die gesellschaftliche Wirkung des Gesetzes ist nicht zu unterschätzen, denn Unternehmen müssen Auffälligkeiten nachgehen und Verstöße verhindern. Wer auch in Zukunft Geschäfte mit uns und anderen deutschen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern machen möchte, der muss die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen. Damit sendet die Politik das richtige Signal:
Der Umgang mit Menschenrechten und Umwelt ist in allen unternehmerischen Entscheidungen mitzudenken.
Fraport begrüßt daher ausdrücklich das politische Bekenntnis zur Erweiterung dieses Schutzes auf die globalen Lieferketten deutscher Unternehmen. Die gesellschaftliche Wirkung des Gesetzes ist nicht zu unterschätzen, denn Unternehmen müssen Auffälligkeiten nachgehen und Verstöße verhindern. Wer auch in Zukunft Geschäfte mit uns und anderen deutschen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern machen möchte, der muss die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen. Damit sendet die Politik das richtige Signal:
Der Umgang mit Menschenrechten und Umwelt ist in allen unternehmerischen Entscheidungen mitzudenken.
Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltrisiken
Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und Umweltrisiken | 60 kB |
Policy Statement on Human Rights and Environmental Risks | 481 kB |